Grundschule
Saarbrücken-Am Geisberg
Jede Gemeinschaft braucht für das gute Miteinander eine
Ordnung in Form von Regeln, auf die sich alle verlassen
können. Schule ist eine Gemeinschaft von Eltern, Schülern,
Lehrern und Betreuern.
Wir möchten hier lernen und sollten uns wohlfühlen können.
Wir hoffen, dass diese Schulordnung uns allen eine Hilfe
ist, rücksichtsvoll miteinander umzugehen und immer
wieder gerne in unsere Schule zu kommen.
Unsere Hausordnung kann hier heruntergeladen werden.
Für Eltern ... gut zu wissen ...
●
Die Allgemeine Schulordnung (§ 8 Abs. 1 bis 4) regelt, wie erkrankte Kinder
von den Eltern zu entschuldigen sind:
1.
Die Eltern haben die Pflicht, ihr Kind am Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn
telefonisch krank zu melden. Wir haben dazu eigens einen Telefondienst ab
7:30 Uhr) eingerichtet. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail
(GsAmGeisberg@saarbruecken.de) informieren. Das kann gut auch vom
Handy aus geschehen.
2.
„Spätestens bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung
vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind.“(ASchO
§ 8 Abs. 2).
Gerne können Sie hierzu auf ein Formular zurückgreifen.
Selbstverständlich genügt auch nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes.
3.
Die Schule hat das Recht, aber auch die Pflicht, zu prüfen, ob das
Unterrichtsversäumnis zureichend begründet ist. In Zweifelsfällen kann der
Schulleiter daher die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen
Zeugnisses verlangen.
●
Wenn mein Kind meldepflichtige Krankheiten hat (z. Bsp. Keuchhusten,
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach oder Kopfläuse...) muss ich
die Schule unverzüglich benachrichtigen.
●
Ich sorge dafür, dass mein Kind alles bekommt, was es für den Schulbesuch
braucht (ausreichend Schlaf, gesundes Frühstück, Kleidung, Hefte, Bücher...).
Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit sämtliche Arbeitsmaterialien und
vervollständigen Sie das Fehlende.
●
Große und kleine Leistungsnachweise und Einträge ins
Mitteilungsheft / Hausaufgabenheft müssen unterschrieben werden.
●
Wenn Sie ein Gespräch mit einem Lehrer / einer Lehrerin wünschen,
vereinbaren Sie doch einen Gesprächstemin. Wir bitten um ihr Verständnis,
dass ungeplante Gespräche vor und nach dem Unterricht sowie während der
Unterrichtszeit und in den Pausen nicht möglich sind, da dies den Schulablauf
stört.
●
Wenn ich mein Kind abhole, warte ich auf dem Schulhof und nicht vor dem
Klassenraum.
●
Ich parke nicht auf den Lehrerparkplätzen (Sackgasse ‚Hochstraße’) oder im
Bereich der Bushaltestelle.
●
Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt nur über den
Haupteingang vom Schulhof aus.